Gelangensbestätigung
Seit dem 01.10.2013 fordert das Bundesfinanzministerium gemäß der elften Verordnung zu Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung den Belegnachweis für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen in Form einer Gelangensbestätigung.
Für unsere Kunden bieten wir folgende Lösung an: Informationsschreiben Trefz.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: BMF-Schreiben zu Gelangensbestätigung.
26.11.2013
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