Gelangensbestätigung

Seit dem 01.10.2013 fordert das Bundesfinanzministerium gemäß der elften Verordnung zu Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung den Belegnachweis für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen in Form einer Gelangensbestätigung.

Für unsere Kunden bieten wir folgende Lösung an: Informationsschreiben Trefz.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: BMF-Schreiben zu Gelangensbestätigung.

26.11.2013



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